Anwaltskanzlei für Strafrecht &
Strafverteidigung
Rechtsanwalt für ZuverlässigkeitZÜP
ZUP ZVܧ 7 LuftSiG
Erfolg durch Spezialisierung!Strafverteidigung seit 20 Jahren
"Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war."
Gerhard Strate, Anwalt
Rechtsanwalt Thomas M. Amann ist als Inhaber der Kanzlei seit 2004 neben dem Bereich Luftsicherheit und Zuverlässigkeit ZÜP schwerpunktmäßig in Bereichen Strafrecht und Strafverteidigung und dabei auch spezialisiert tätig und verfügt hierin über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnisse im Luftrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht, insbesondere im Umgang mit Luftsicherheitsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Rechtsanwalt Amann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und vertretungsberechtigt an allen deutschen Oberlandesgerichten sowie in Strafsachen beim Bundesgerichtshof (BGH).
Spezialgebiete
Löschung von einem Eintrag im
Führungszeugnis
und Bundeszentralregister
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Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB wegen KinderpornographieMehr lesen >>
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)ZÜP ZUP PresseberichteMissbrauchsfall Heilbronn Erzieher evangelische KirchePressebericht 1 >>
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Zuverlässigkeit ZÜP ZUP ZVÜ
§§ 5, 8, 9 und § 7 LuftSiG sowie § 13a HSOG § 34 GewO
§§ 8, 9, 10 SÜG § 12b AtG § 7 AtZüV §§ 3, 5 BÄO unter









