"Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung, sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu."Hinrich de Vries, Vors. Richter am LG Bonn
Nach Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in Baden-Württemberg Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main. Dort u.a. Studium im Strafrecht bei Prof. em. Dr. Wolfgang Naucke. Während des Studiums zahlreiche studienbegleitende Tätigkeiten in Anwaltskanzleien und Unternehmen in den Bereichen Recht, Personal und Verwaltung.
Nach dem 1. Staatsexamen u.a. praktische Ausbildung als Rechtsrefrerendar im Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda und dem Amtsgericht Fulda. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Thomas M. Amann ist ausschließlich
in den Bereichen Strafrecht und Strafverteidigung
tätig und verfügt über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnis im Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden.
Rechtsanwalt Amann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied im Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V., Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV sowie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
des DAV und vertretungsberechtigt an allen deutschen Landgerichten sowie an allen deutschen Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof für Strafsachen (BGH).