Im Strafverfahren
steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Die Kanzlei Amann ist daher mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.
Sie finden uns zentral gelegen an der Bergstraße in Heppenheim in unmittelbarer Nähe zu der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Messestadt und Finanzmetropole Frankfurt am Main liegt.
Von Heppenheim aus sind wir neben Darmstadt und Frankfurt/M. sowohl regional als auch bundesweit und international tätig.
Wesenskern unserer Tätigkeit in der Strafverteidigung durch Herrn Rechtsanwalt Amann ist dessen ausschließliche Konzentration auf das Strafrecht,
wobei er innerhalb des Strafrechts sämtliche Teilgebiete bearbeitet.
Treten bei der Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandates rechtliche Problemkonstellationen aus anderen Rechtsgebieten
auf (beispielsweise Steuerrecht oder Arbeitsrecht), können diese durch eng mit uns verbundene entsprechend spezialisierte Kooperationskanzleien bearbeitet werden.
Wo unsere Kernkompetenz endet, nutzen wir die Kenntnisse und Erfahrungen von Spezialisten. Sowohl im Recht wie in Medizin, Wirtschaft oder Technik arbeiten wir mit Fachleuten zusammen, die sich durch besondere Qualität
ausgewiesen haben.
Das Strafrecht unterscheidet sich in der Arbeitsweise und den Arbeitsabläufen derart wesentlich von den anderen Rechtsgebieten, dass unserer Auffassung nach, nur Spezialisten
die notwendige Kompetenz und Effektivität bieten können, um fachliche Arbeit auf qualitativ höchstem Niveau zu leisten.
Im Rahmen der strafrechtlichen Betreuung ist es dabei für uns selbstverständlich, unserem Mandanten in der krisenhaften Situation, die der Kontakt mit der Strafjustiz mit sich bringt, auch menschlich beizustehen.
Unsere 9 Grundleistungen in der klassischen Strafverteidigung
1 Konzeptierung einer Medienstrategie (Litigation-PR)
2
Akteneinsicht und Prüfung der Ermittlungsakte
3
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
4
Beratungen und Gespräche
5
Besuche und Betreuung während der Untersuchungshaft
6
Kontaktpflege mit Angehörigen während der Untersuchungshaft
7
Schriftsätze und Anträge an Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft
8
Wahrnehmung aller Gerichtstermine und Vernehmungstermine
9
Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden