Herr Rechtsanwalt, welche Kosten entstehen, wenn ich gegen die Ablehnung meiner ZÜP klage?
Diese Frage bekommt man als Anwalt in Verfahren über die Zuverlässigkeit ZÜP ZUP nach dem Luftsicherheitsgesetz (§ 7 LuftSiG) häufig gestellt. Denn gerade in diesen Fahren greift eine bestehende Rechtsschutzversicherung oft nicht, wenn der Grund für den Streit mit der Luftsicherheitsbehörde bezüglich der Luftsicherheit eine Straftat oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist...
Gerichtskosten Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht erhebt von dem Kläger beziehungsweise der Klägerin einen Gerichtskostenvorschuss
in Höhe von derzeit 483,00 € bei einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 €, wie er derzeit (Stand
18.11.2022) in Zuverlässigkeitsklagen nach § 7 LuftSiG festgesetzt wird. Das Gericht kann den Streitwert aber auch höher bemessen, mit der Folge, dass sich die Gerichtskosten entsprechend erhöhen.
Dem Kläger werden in den nachfolgenden Fällen Gerichtskosten
wieder erstattet beziehungsweise müssen von der Gegenseite übernommen werden.
Gericht entscheidet durch Urteil und gibt der Klage statt
483,00 €
Gericht entscheidet durch Urteil und weist die Klage ab
000,00 €
Die Klage wird vor einer Entscheidung des Gerichts wieder zurückgenommen
322,00 €
(ungefähr)
Prozesskostenhilfe
Ist in diesen Klageverfahren möglich. Zu den näheren Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung sprechen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei an, die Sie in Ihrer Sache ZUP ZÜP Zuverlässigkeit § 7 LuftSiG beauftragt haben.
Rechtsschutzversicherung
Übernimmt in dem meisten Fällen in diesen Klageverfahren keine Kosten. Kommt aber auf den mit der Versicherung vereinbarten Versicherungsumfang an. Zu den näheren Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung sprechen Sie auch hier bitte Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei an, die Sie in Ihrer Sache ZUP ZÜP Zuverlässigkeit § 7 LuftSiG beauftragt haben.
Anwaltskosten
Rechtsanwaltsgebühren sind in diesen Klageverfahren individuell nach Komplexität und Aufwand zu berechnen. Abrechnung nach näherer Vereinbarung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) beziehungsweise nach Stundenhonorar oder nach Festpreis, Pauschalpreis. Für eine konkrete Kostenberechnung sprechen Sie wiederum Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwaltskanzlei an, die Sie in Ihrer Sache ZUP ZÜP Zuverlässigkeit § 7 LuftSiG beauftragt haben.